1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen1.1. Ich, Kerstin Gaßmann – Praxis für Persönlichkeitsentwicklung – führe Coaching, Beratung und Seminare gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für mich, Kerstin Gaßmann nur verbindlich, wenn diese von mir schriftlich bestätigt werden.
1.2. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Coach und Beraterin Kerstin Gaßmann (nachfolgend Auftragnehmerin oder Coach genannt) und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber (nachfolgend auch Klient/Klientin genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Kerstin Gaßmann nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung der Klientin/des Klienten) vor. Jede Entscheidung der Klientin/des Klienten ist eigenverantwortlich.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten des Auftragnehmers abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4. Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
1.5. Der Coach ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Coaching- bzw. Beratungsvertrages heranzuziehen.
1.6. Kerstin Gaßmann erbringt ihre Coaching- bzw. Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
1.7. Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
2. Vertragsabschluss2.1. Mit der Beauftragung der Auftragnehmerin durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber (mündliche oder schriftliche Buchung eines Coachings oder einer Beratung; Anmeldung zu einem Seminar via Online-Anmeldeformular; schriftliche Buchung eines Coachings oder Seminars – auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme dieses Angebots (Auftragsbestätigung) durch die Auftragnehmerin zu Stande.
2.2. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Beauftragung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches die Auftragnehmerin für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn die Auftraggeberin/der Auftraggeber innerhalb dieser Frist dieses Angebot annimmt. Buchungen sind somit verbindlich.
3. Vergütung3.1. Der Coach erhält für das Coaching das vereinbarte Stundenhonorar zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden. Nebenkosten, wie Telefongebühren,
3.2. Reisekosten usw. trägt der Auftraggeber. Näheres hierzu wird in der Coaching-Vereinbarung geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus der Coaching-Vereinbarung kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen, sowie Absagen innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin (telefonische Terminvereinbarungen sollten bis zu einem Tag zuvor vom Klienten spätestens abgesagt werden) bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
4. Absage eines Termins4.1. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
4.2. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 2 Werktagen vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse5.1. Kerstin Gaßmann ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
5.2. In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
6. Copyright6.1. Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönliche Gebrauch des Klienten bestimmt.
6.2. Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Kerstin Gaßmann. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Kerstin Gaßmann ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
7. Versicherungsschutz7.1. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
7.2. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Kerstin Gaßmann.
7.3. Für die von Kerstin Gaßmann durchgeführte Seminare, Workshops usw. gelten die AGB für Seminare.
8. Haftung8.1. Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Kerstin Gaßmann handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
8.2. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
9. Vertraulichkeit9.1. Kerstin Gaßmann verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
9.2. Darüber hinaus verpflichtet sich Kerstin Gaßmann, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
10. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin 10.1 Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Kerstin Gaßmann steht dem Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite; die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
11. Abgrenzung zur Psychotherapie11.1. Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
11.2. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem gesunden Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
11.3. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
12. Sektenerklärung 12.1 Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
13. Schlussbestimmung 13.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand14.1. Erfüllungsort ist Erfurt. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Erfurt.
14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Holzsußra, 01.05.2024 Kerstin Gaßmann